6. Bezahlung der regulären Kursgebühren
Die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs sowie Rückbildungskurs richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen gemäß der Gebührenordnung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel übernommen. Privatversicherte zahlen grundsätzlich selber, die Abklärung der Kostenübernahme ist individuell und vertragsabhängig; es erfolgt eine ordnungsgemäße Rechnungslegung bis max. 2 fachen Satz.
6.1. Bezahlung der Kaution bei Rückbildungskursen
Für jede Kursteilnehmerin ist eine Kaution in Höhe von einmalig 35,00 Euro zu leisten. Die Bezahlung erfolgt in bar und ist passend im verschlossenem Umschlag der jeweiligen Kursleitung in der ersten Kursstunde mitzubringen. Nach vollständig besuchtem Kurs wird die Kaution von der Kursleiterin an die Kursteilnehmerin in voller Höhe zurück erstattet. Hat die Teilnehmerin zu Kurseinheiten entschuldigt gefehlt kann sie diese im nachfolgenden Rückbildungskurs nachholen und erhält auch dann die Kaution in voller Höhe zurück, ansonsten wird die Kaution anteilig der Fehlstunden verrechnet.
6.2.Bezahlung von Partnerinnen- bzw. Partnergebühren bei Geburtsvorbereitungskursen
Für die Übernahme der Partnerinnen- bzw. Partnergebühren sollte im Voraus Rücksprache mit der entsprechenden gesetzlichen Kasse genommen werden.
Die Partnergebühr bei Geburtsvorbereitungskursen beträgt pauschal
30 € pro Zeitstunde (60 min.)
Für die Bezahlung wird eine Rechnung ausgestellt. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung vor Kursbeginn auf das Konto der Kurshebamme.
7.Nachsorge
Bei der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist keine automatische Wochenbettnachbetreuung vorgesehen. Diese muss separat mit der jeweiligen Hebamme abgesprochen und mit einem Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Dies erfolgt meist schon im Vorgespräch. Bei späterem Interesse dafür bitten wir um eine kurze E-Mail an die jeweilige Kurshebamme zur weiteren Klärung und Unterzeichnung eines Behandlungsvertrages.
Hebammenpraxis LandKinder
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